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Wann lohnt sich ein unabhängiges Gutachten?

Viele wissen nicht, dass sie bei Fremdverschulden einen eigenen Gutachter wählen dürfen. Wir zeigen, wann das besonders wichtig ist.

Viele wissen nicht, dass sie bei Fremdverschulden einen eigenen Gutachter wählen dürfen. Wir zeigen, wann das besonders wichtig ist.

Nach einem unverschuldeten Unfall versucht die gegnerische Versicherung oft, den Schaden möglichst kleinzurechnen. Ein gängiges Mittel ist, einen eigenen Gutachter zu schicken oder auf einen Kostenvoranschlag einer Partnerwerkstatt zu drängen. Doch als Geschädigter haben Sie das Recht auf Ihrer Seite: Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Ein von der Versicherung bestellter Gutachter ist in erster Linie seinem Auftraggeber verpflichtet. Ein unabhängiger Gutachter hingegen arbeitet neutral und nur in Ihrem Interesse. Er stellt sicher, dass alle Schadenspositionen korrekt und vollständig erfasst werden.

In diesen Fällen ist ein Gutachten unerlässlich

  1. Schadenhöhe unklar: Wenn der Schaden augenscheinlich mehr als nur ein Bagatellschaden (ca. 750 €) ist, sollten Sie immer ein Gutachten erstellen lassen. Nur so können verdeckte Schäden, z.B. an der Karosseriestruktur, entdeckt werden.

  2. Wertminderung: Ihr Fahrzeug hat durch den Unfall an Wert verloren, selbst wenn es perfekt repariert wird. Diese Wertminderung steht Ihnen als Schadenersatz zu und wird nur in einem professionellen Gutachten korrekt beziffert.

  3. Nutzungsausfall oder Mietwagen: Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird im Gutachten festgelegt.

  4. Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden: Ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich, ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall sowie den Restwert. Die Differenz ist die Basis für die Abrechnung mit der Versicherung.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für das von Ihnen beauftragte Gutachten vollständig übernehmen. Ihnen entstehen also keine Kosten.

Fazit: Ein unabhängiges Gutachten ist Ihr gutes Recht und die wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche nach einem Unfall vollständig durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und bestehen Sie auf einen Gutachter Ihres Vertrauens. Wir von Mister Gutachten stehen Ihnen zur Seite.

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